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Mängelformular

oder gleich hier online ausfüllen:

    Auftrag zur Besichtigung und Behebung eines Mangels

     

    Auftraggeber


    Wichtig: Bitte stellen Sie Detailfotos mit aufgelegtem Messwerkzeug (z.B. Lineal, Maßband, etc.) sowie Übersichtfoto zwecks Zuordnung
    der detaillierten Mängelbeschreibung zur Verfügung.

     

    (jeweils max. 2 MB, nur PDF, DOCX, JPG, JPEG, PNG)



     

    Wird der Sachverhalt als Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist1 identifiziert, wird die
    Behebung durch die Firma Fortuna oder ihren Vertragspartnern unentgeltlich durchgeführt.

     

    Sollte eine detaillierte Ursachenforschung aufgrund der Komplexität notwendig sein, so kann der Auftraggeber
    entscheiden, ob diese durchgeführt werden soll oder nicht. Sollte der Sachverhalt nicht in die
    Gewährleistungspflicht fallen (z.B. mangelnde Wartungs- oder Instandhaltung, unsachgemäße Handhabung,
    Bedienungsfehler, mechanische äußere Einflüsse, …), werden die Kosten für alle Aufwendungen inkl. detaillierte
    Ursachenforschung an den Auftraggeber verrechnet.
    Dies inkludiert alle damit verbundenen Aufwendungen, wie An- und Abfahrten, Einsatz von Messgeräten und
    deren Auswertung, Schriftverkehr, etc. mit € 102,00/Stunde (inkl. MwSt.) bzw. laut vorhergehendem Angebot.

     

    Erläuterung:
    Leider werden viele Beschädigungen am Gesamtgewerk, welche durch mechanische äußere Einflüsse oder mangelhafte
    Wartung/Instandhaltung entstanden sind mit Gewährleistungsmängel verwechselt. Die Fortuna Firmengruppe ist selbstverständlich
    immer bereit Ihren Verpflichtungen nachzukommen, wir bitten jedoch um Verständnis, dass Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang
    mit der Mängelbehebung stehen, abgerechnet werden müssen.
    Auch besteht kein Anspruch auf Schadenersatz durch Naturereignisse (z.B.: Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag, Sturm oder sonstige
    klimatische Risiken, etc.), sowie für Nutzungsausfall, Zeitersatz, etc

     

     

    WICHTIG: Sollten Sie innerhalb der nächsten Stunden keine Bestätigungsmail erhalten, haben wir Ihre Meldung nicht erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an support@fortunabau.at

     

    1Entsprechend der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben verjährt der Gewährleistungsanspruch für unbewegliche Sachen 3 Jahre nach Übergabe.