Mieterselbstauskunft

    Mir/Uns ist bekannt, dass die Selbstauskunft von uns nicht verlangt werden kann, jedoch der
    Vermieter seine Entscheidung für eine eventuelle Vermietung auf die vollständigen und
    wahrheitsgemäßen Angaben aus dieser Auskunft stützt und diese zur Vorbedingung macht.
    Im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft erteile(n) ich/wir dem Vermieter die nachfolgenden Informationen in Bezug auf eine mögliche Anmietung des o.g. Mietobjekts:

     

    Felder mit * sind Pflichtfelder für Mietinteressent/innen.

    Die Daten für Mietmieter/innen sind optional auszufüllen.

     

    Mietinteressent/in:

    Mitmieter/in (optional):

    Name, Vorname:*

    Familienstand:*

    Geburtsdatum:*

    Aktuelle Anschrift:*

    Telefonnummer:*

    E-Mail:*

    Beruf:*

    mtl. Nettoeinkommen:*

    Arbeitgeber:*

    derzeitiger Vermieter:*

     

    Außer mir/uns sollen noch weitere Personen die Wohnung beziehen

     

    Wenn Ja, dann bitte Informationen der weiteren Personen angeben:

    Name, Anschrift

    Geburtsdatum

    Verwandschaftsgrad

    Eigenes Einkommen?

     

    Mietinteressent/in:

    Mitmieter/in (optional):

    Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen?


    Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?


    Wurde in den letzten 5 Jahren eine Zwangsvollstreckung gegen Sie eingeleitet?


    Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine eidesstattliche Erklärung in Zusammenhang mit einem Mietverhältnis/Zwangsvollstreckung abgegeben?


    Wurde in den letzten 5 Jahren ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet?


    Gibt es Vorstrafen oder einen Haftbefehl gegen Sie?


    Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete und/oder Kaution?


    Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt?


    Haben Sie Haustiere?


    Spielen Sie Musikinstrumente?


     

    Bitte laden Sie Ihre letzten Lohn/Gehaltszettel als Einkommensnachweis hoch. (jeweils max. 5 MB, nur PDF, DOCX, JPG, PNG)



     

    I. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie der Miete plus Nebenkosten, zu leisten.

     

    II. Ich/Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Bei Abschluss eines Mietvertrages können Falschangaben die Aufhebung oder fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben.

     

     

      Auftrag zur Besichtigung und Behebung eines Mangels

       

      Auftraggeber


      Wichtig: Bitte stellen Sie Detailfotos mit aufgelegtem Messwerkzeug (z.B. Lineal, Maßband, etc.) sowie Übersichtfoto zwecks Zuordnung
      der detaillierten Mängelbeschreibung zur Verfügung.

       

      (jeweils max. 5 MB, nur PDF, DOCX, JPG, PNG)



       

      Wird der Sachverhalt als Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist1 identifiziert, wird die
      Behebung durch die Firma Fortuna oder ihren Vertragspartnern unentgeltlich durchgeführt.

       

      Sollte eine detaillierte Ursachenforschung aufgrund der Komplexität notwendig sein, so kann der Auftraggeber
      entscheiden, ob diese durchgeführt werden soll oder nicht. Sollte der Sachverhalt nicht in die
      Gewährleistungspflicht fallen (z.B. mangelnde Wartungs- oder Instandhaltung, unsachgemäße Handhabung,
      Bedienungsfehler, mechanische äußere Einflüsse, …), werden die Kosten für alle Aufwendungen inkl. detaillierte
      Ursachenforschung an den Auftraggeber verrechnet.
      Dies inkludiert alle damit verbundenen Aufwendungen, wie An- und Abfahrten, Einsatz von Messgeräten und
      deren Auswertung, Schriftverkehr, etc. mit € 102,00/Stunde (inkl. MwSt.) bzw. laut vorhergehendem Angebot.

       

      Erläuterung:
      Leider werden viele Beschädigungen am Gesamtgewerk, welche durch mechanische äußere Einflüsse oder mangelhafte
      Wartung/Instandhaltung entstanden sind mit Gewährleistungsmängel verwechselt. Die Fortuna Firmengruppe ist selbstverständlich
      immer bereit Ihren Verpflichtungen nachzukommen, wir bitten jedoch um Verständnis, dass Aufwendungen, die nicht im Zusammenhang
      mit der Mängelbehebung stehen, abgerechnet werden müssen.
      Auch besteht kein Anspruch auf Schadenersatz durch Naturereignisse (z.B.: Hagel, Überschwemmungen, Blitzschlag, Sturm oder sonstige
      klimatische Risiken, etc.), sowie für Nutzungsausfall, Zeitersatz, etc

       

       

       

      1Entsprechend der derzeitigen gesetzlichen Vorgaben verjährt der Gewährleistungsanspruch für unbewegliche Sachen 3 Jahre nach Übergabe.